BergApotheke

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Gültig ab 01.09.2020

§ 1 Geltung

  1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung mit dem Kunden die unter den § 14 BGB fallen.
  2. Wir sind berechtigt, die Verkaufs- und Lieferungs-bedingungen für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden ab Ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Kunde trotz besonderen Hinweises auf seinen Widerspruch nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht.
  3. Entgegenstehende oder Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben.

§ 2 Bestellungen und Lieferpflichten

  1. Bei Gefahrstoffen und anderen Stoffen, deren Abgabe und Anwendung gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegt, gilt die Bestellung gleichzeitig als Bestätigung dafür, dass der Kunde über alle erforderlichen Erlaubnisse für das Verwenden oder weitere In-Verkehr-Bringen verfügt.
  2. Auch wenn wir eine Bestellung oder Lieferzeit bestätigen, besteht diese Bestätigung unter Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden. Im Fall der nicht vorhandenen oder nicht rechtzeitigen Verfügbarkeit werden wir den Kunden unverzüglich informieren und eventuell schon erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Vereinbarungen über Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt, dass unsere Lieferanten die uns gegenüber eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Ereignisse höhere Gewalt, allgemeine Versorgungsschwierigkeiten, politische Verwicklungen, Störungen bei Verkehrsunternehmen befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Pflicht der Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns ferner, wenn die Ereignisse von so langer und unabsehbarer Dauer sind, dass der Verwendungszweck gefährdet ist, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall haften wir nicht auf Schadenersatz, soweit uns an dem Ereignis oder den Folgen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
  3. Der Kunde wird uns das Erlöschen oder Widerruf z.B. der Erlaubnis zur Verwendung von Gefahrstoffen und anderen Stoffen, die gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegen, der Ärztlichen Approbation für den Bezug von Arzneimitteln unverzüglich mitteilen.
  4. Voraussetzung für die Belieferung mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist die Vorlage eines Rezeptes im Original oder einer gezeichneten Verordnung.

§ 3 Preise, Nebenkosten und Rechnungen

  1. Sämtliche Bestellungen werden zu den am Liefertag gültigen Preisen zzgl. der gesetzlichen MwSt. berechnet. Das gilt auch bei Teillieferungen.
  2. Verpackungs- und Transportkosten können gesondert in Rechnung gestellt werden. Unsere allgemeine Versandkostenregelung lautet wie folgt: Thermolabile Impfstoffe und Arzneimittel liefern wir versandkostenfrei ab einem Netto-Auftragswert von 500,00 € pro Bestellung. Bei darunterliegendem Auftragswert berechnen wir eine Versandkostenbeteiligung von 10,00 €. Bestellungen auf Sprechstundenbedarf (GKV) sind grundsätzlich versandkostenfrei. Alle anderen Präparate und Produkte liefern wir versandkostenfrei ab einem Netto-Auftragswert von 50,00 € pro Bestellung. Bei darunterliegendem Auftragswert berechnen wir 4,90 € Versandkosten. Ausgenommen sind Sonderregelungen bei bestehenden Rahmenverträgen und innerhalb unserer Aktionsangebote mit entsprechendem Hinweis. Grundsätzlich gilt, dass zur Findung der Netto-Auftragswerte nur bestellbare Präparate und Produkte heran gezogen werden können.
  3. Einwendungen gegen den Inhalt eines Lieferscheines oder einer Rechnung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der vollständigen Rechnung schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Erhebt der Kunde innerhalb der genannten Frist keine Einwendungen, so gilt der Inhalt der Lieferscheine bzw. Rechnungen als bestätigt. Waren, Lieferscheine und Rechnungen gelten als am in unserer EDV angegebenen Lieferdatum zugegangen, es sei denn, der Kunde zeigt spätestens zwei Tage nach Auftragserteilung an, dass er die Ware, den Lieferschein oder die Rechnung nicht oder nicht vollständig erhalten hat. Vorbehaltslose Zahlungen oder Zahlungen ohne spezifizierten Vorbehalt gelten ebenfalls als Genehmigung des Inhaltes der bezahlten Rechnung.

§ 4 Versand, Gefahrenübergang und Verpackung

  1. Der Versand erfolgt versichert. Es könnte aber je nach Warensumme eine Unterdeckung bzw. je nach Schadensfall eine Kostenübernahme durch die Versicherung abgelehnt werden. Die Versandart wird von uns gewählt. Der Kunde hat Einrichtungen bzw. Abstellmöglichkeiten bereitzuhalten, die zu jeder Zeit gewährleisten, dass ein Zugriff unbefugter Dritter auf ausgelieferte Ware ausgeschlossen ist. Die Verantwortung für den Schutz von Ware, die in dem vom Kunden bezeichneten Empfangsbereich abgestellt wurde, vor dem Zugriff unbefugter Dritter liegt beim Kunden.

§ 5 Haftung wegen Mängeln

  1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
  2. Für Mängel leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, die nach unserer Wahl aus Nachbesserung oder Ersatzlieferung besteht. Das Recht zur Minderung oder Rücktritt ist ausgeschlossen, solange wir uns aus nicht von uns zu vertretenden Gründen mit der Nacherfüllung in Verzug befinden. Auch bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden nur ein recht zur Minderung und kein Rücktrittsrecht zu, wenn der Mangel nur unerheblich ist.
  3. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen des Mangels (Mangelschaden) zu. Bei Mangelfolgeschäden ist der Anspruch auf Schadenersatz aufgrund einer leicht fahrlässigen Verletzung unsere Pflicht zur mangelfreien Lieferung ausgeschlossen. Das gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung und für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Anlieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
  4. Die technische Abwicklung von Warenrücknahme im Rahmen der Gewährleistung oder aus sonstigen Gründen erfolgt auf aufgrund unserer jeweils gültigen Regeln für Warenrücksendungen.

§ 6 Haftung wegen sonstiger Pflichtverletzungen

  1. Ansprüche auf Ersatz von Schäden des Kunden wegen leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf einer Verletzung besonderer Pflichten beruht, deren Einhaltung die ordnungsgemäße und vereinbarte Durchführung des Vertrages erst ermöglichen soll, die dem Willen der Parteien entsprechen und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf (i. F. wesentliche Vertragspflichten) beruht. In diesem Fall ist die Ersatzpflicht auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Der Anspruch auf Ersatz von Schäden des Kunden wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch Erfüllungsgehilfen, die nicht unsere Mitarbeiter sind, ist auf das Recht auf Abtretung unserer Ansprüche gegen diesen Erfüllungsgehilfen beschränkt. Ansprüche auf Ersatz von Schäden des Kunden wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch unsere Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter sind, sind auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung und für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 7 Zahlung und Aufrechnung

  1. Zahlungen sind mit dem Erhalt der Rechnung und mit dem darauf angegebenen Zahlungsziel fällig. Zahlt der Kunde nicht zum Fälligkeitstermin, können wir ab dem Fälligkeitszeitpunkt die gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Falls uns nachweislich ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, sind wir berechtigt diese geltend zu machen.
  2. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, künftig bestellte Ware nur gegen Bar- oder Vorauszahlung zu liefern.
  3. Haben die Parteien eine Skontovereinbarung getroffen, so gelten die mit dem Kunden individuell vereinbarten Regelungen. Solange sich der Kunde im Zahlungsrückstand befindet, wird kein Skonto gewährt.
  4. Sämtliche vom Kunden zu leistende Zahlungen werden in Euro abgerechnet.
  5. Aufrechnungen gegenüber unseren Forderungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
  6. Bezahlt der Kunde nicht pünktlich, nicht vorbehaltlos und/oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, seine weitere Belieferung sofort einzustellen, es sei denn, dass wir uns mit späterer Zahlung, den Vorbehalt und/oder der Kürzung ausdrücklich einverstanden erklärt haben.

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Sicherung

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Bruttoendbetrages unserer Forderungen ab, die ihm aus seiner Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte, insbesondere gesetzliche Krankenversicherungen – erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  4. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Bruttoendbetrag) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
  5. Durch Übernahme von Forderungen in eine laufende Rechnung durch Saldierung und Anerkennung des Saldos werden der vereinbarte Eigentumsvorbehalt und die Vorausabtretung von Forderungen nicht berührt.

§ 9 Datenverarbeitung

  1. Alle personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung) verarbeitet. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

§ 10 Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem durch die einzelnen Bestellungen und deren Annahme begründeten Rechtsverhältnis ist nach unserer Wahl der Geschäftssitz.
  2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Für den Fall der ganzen oder teilweisen Nichtigkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, an ihre Stelle eine solche Regelung zu treffen, die der ursprünglichen beabsichtigten Regelung am nächsten kommt und dem gemeinsamen Willen der Parteien am ehesten entspricht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

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Altstadtparkplatz 1
49545 Tecklenburg

Die AGB treten jeweils mit deren Veröffentlichung in Kraft und gelten bis zum Erscheinen einer aktuelleren Version.

Tecklenburg, September 2020